Die nachfolgenden Buchungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des Mietvertrages:
Der Mietvertrag kommt zustande, mit der im Buchungssytem abgeschlossenen Buchung. Danach erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung per
Email. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen
ist. Die Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten, ausgenommen bei Verhinderung
durch höhere Gewalt. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 16:00 Uhr und endet am Abreisetag um 11:00 Uhr.
Für die Berechnung der Miete zählt der Anreisetag als ganzer Tag, der Abreisetag wird nicht berechnet. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung
von 30% des Mietpreises innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reiseantritt zuzüglich einer Kaution von 200 € zu
entrichten. Die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen unter Verrechnung der Energiekosten nach Beendigung der Mietdauer erstattet.
Mietbedingung Teil 1
Das Mietobjekt darf nicht ohne Sondererlaubnis von mehr Personen bewohnt werden, als im Mietvertrag vereinbart. Der Mieter haftet für alle
während seiner Mietdauer verursachten Schäden. Bei Beanstandungen und Schäden ist der Vermieter oder eine andere hierfür benannte Person
sofort zu benachrichtigen.
Mietbedingung Teil 2
Der Mieter wird nicht von der Entrichtung des vereinbarten Mietpreises befreit, wenn er aus einer in seiner Person liegenden Gründen von der
Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, z.B. Urlaubssperre, Krankheit,
usw. oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z.B. schlechtes Wetter.
Mietbedingung Teil 3
Die Übernahme des unveränderten Mietvertrages durch Dritte ist möglich, bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Der
übernehmende Mieter tritt in den bestehenden Vertrag ein und haftet neben dem Hauptmieter als Gesamtschuldner der Vermieter für den
Mietpreis.
Reiserücktritt
Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Erforderlich ist in jedem Fall ein eingeschriebener Brief an die
Vermieter. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung zu berechnen.
Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
Mietbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Mietpreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen des Ferienhauses berücksichtigt. Es gilt nachfolgende Staffelung:
vor dem Anreisetag:
bis zu 45 Tagen 20% des Vertragspreises
44 bis 30 Tage 40% des Vertragspreises
29 bis 22 Tage 60% des Vertragspreises
ab 21 Tage 100% des Vertragspreises
bei Reiseabbruch während des Aufenthaltes 100% des Vertragspreises.
Maßgeblich, auch bei telefonisch angekündigtem Rücktritt, ist jeweils das Eingangsdatum des Briefes bei dem Vermieter. Gegen
Ersatzforderungen bei Vertragskündigungen kann sich der Mieter durch eine Reise-Rücktrittkosten-Versicherung oder Reiseabbruchversicherung
schützen.
Dem Mieter bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Vermieter nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
Der Vermieter behält sich vor, an Stelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der
Vermieter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen
Verwendung konkret zu beziffern und zu belegen.
DATENSCHUTZ
Die Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Teilnahme und Durchführung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
(Datenschutzgrundverordnung).
Die Datenverarbeitung erfolgt hier auf Grundlage einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Information über Ihre Rechte als „betroffene Person“ nach der DSGVO:
Recht auf Auskunft (Art. 15 Abs. 1, 2 DSGVO),
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) bzw. Löschung (Art. 17 DSGVO),
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 19 DSGVO),
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO),
Widerrufsrecht (Art. 7 Abs. 3 DSGVO),
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
Die für die Ferienhausvermietung Manfred und Marina Ruckes und Ruckes & Spies Ferienhausvermietung zuständige Datenschutz-
Aufsichtsbehörde ist: LDI – Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213
Düsseldorf.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender
personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese
Bestimmungen gestütztes Profiling. Legen Sie Widerspruch ein, werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet, es sei denn, OBI
kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die
Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher
Direktwerbung in Verbindung steht.
Speicherdauer und Löschung
Eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist, oder
sofern dies in für die Ferienhausvermietung geltenden Gesetzen oder Vorschriften vorgesehen ist, z. B. handels- oder steuerrechtliche
Aufbewahrungspflichten oder z. B. zu Zwecken der Beweissicherung erlaubt ist. Entfällt ein Speicherungszweck (z. B. im Falle einer Stornierung
der Reise/Anmietung) oder läuft eine gesetzlich vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden Ihre betroffenen personenbezogenen Daten
routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gelöscht oder deren Verarbeitung wird eingeschränkt, z. B. Sperrung Ihrer E-Mail-
Adresse für werbliche Maßnahmen für den Fall einer Abmeldung vom abonnierten Newsletter-Service oder beschränkte Verarbeitung im Rahmen
handels- oder steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung der
Ferienhausvermietung Manfred und Marina Ruckes und Ruckes & Spies GBR, namentlich die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten,
basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, zu Zwecken der Beweissicherung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlich: Manfred und Marina Ruckes
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Manfred und Marina Ruckes, Nüchels Weiher 12, 51545 Waldbröl 02291-2854 Email:
anfragen@reetdachhaus-nordsee.com
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